Kündigungen durch die Deutsche Bank Bauspar AG
Die Deutsche Bank Bauspar AG besteht als Tochtergesellschaft der Deutschen Bank Group mittlerweile seit mehr als 25 Jahren. Demnach wurden mittlerweile mehr als 500.000 Kunden betreut.
Wie die meisten anderen Bausparkassen kündigt auch die Deutsche Bank Bauspar AG ihren Bausparern mit Alt-Verträgen die Verträge. Dies tut Sie, um die mit hohen Zinsen belasteten Altverträge zu beenden, denn in der derzeitigen Niedrigzinsphase sind die Bausparverträge für die Banken nicht mehr lukrativ.
Bei den Kündigungen geht die Deutsche Bank Bauspar AG unter anderem so vor, dass sie den Kunden „rät“ zu kündigen, da ansonsten durch eine Kündigung seitens der Deutschen Bank Bauspar AG der Sonderzins der Bausparer verloren gehe. Wenn der Bausparer also den Sonderzins behalten möchte muss er den Vertrag selbst kündigen, verliert dann aber seinen lukrativen Zins.
Was sollten Sie als Betroffene tun?
Für Bausparer besteht jedoch Hoffnung. Diverse Oberlandesgerichte und auch Landgerichte haben einen Standpunkt eingenommen, der für die Bausparer von Vorteil ist. Diese Rechtsprechungen sind der Ansicht, dass die ausgesprochenen Kündigungen seitens der Bausparkassen unwirksam sind. Auch der Bundesgerichtshof wird sich Anfang Januar mit diesem Thema befassen und dazu Stellung nehmen.
Justus rät:
Wir raten Ihnen auf ein solches „Anraten“ der Banken nicht sofort einzugehen, sowie bei einer bereits ausgesprochenen Kündigung durch die Deutsche Bank Bausparkasse AG, sich erst einmal von einem Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte ist Ihnen bei weiteren Schritten gerne behilflich.
Bausparer sollten sich daher sofort nach erhalt einer Kündigung an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Wir haben bereits Klagen gegen Kündigungen der Bausparkassen anhängig und sehen uns durch eine Vielzahl von Urteilen bestätigt.
Eine Urteilsübersicht zur Wirksamkeit der Kündigung von Bausparverträgen finden Sie hier