Der Widerrufsjoker sticht ab dem 21. Juni 2016 nicht mehr

Fristablauf für den Widerruf

Der Widerrufsjoker

Fristablauf Widerrufsjoker

Das Widerrufs­recht für zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobilien­kredit­verträgen mit fehler­hafter Belehrung soll 2016 erlöschen. Bislang galt dieses Recht von Kredit­kunden unbe­fristet. Betroffen sind Verträge, in denen es insgesamt um Kredite in Höhe von rund 1,6 Billionen Euro geht. Der Widerruf solcher Verträge bringt viel Geld. Kreditnehmer können mit vielen tausend Euro rechnen. Voraus­sicht­lich am 21. Juni 2016 soll die Frist für den Widerruf von Altverträgen erlöschen. Die Uhr tickt also.

Hierzu die Pressmitteilung vom 27. Januar 2016: 

„Das Bundeskabinett hat heute eine Regelung zur Beendigung des sogenannten „ewigen Widerrufsrechts“ von zwischen 2002 und 2010 abgeschlossenen Immobilienkrediten beschlossen. Die Bundesregierung reagiert damit darauf, dass das Entstehen unbefristeter „ewiger“ Widerrufsrechte gerade bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen zu erheblicher Rechtsunsicherheit führt. Es ist eine wichtige politische Herausforderung, diese Rechtsunsicherheiten zu beseitigen.“

Fristablauf für den Wideruf ist der 20.Juni 2016

Voraus­sicht­lich am 21. Juni 2016 soll der Fristablauf für den Widerruf zwischen 2002 und 2010 geschlossener Verträge mit fehler­hafter Widerrufs­belehrung sein. Da streitig ist, ob dies oder der 20.06.2016 der letzte mögliche Tag für die Widerufserklärung ist, sollte der Widerruf so erklärt werden, dass er spätestens am 20.06.2016 bei der Bank eingegagen ist.

Die Banken haben ihren Willen durchgesetzt und durch starken Lobby-Einsatz das Ende des Ewigen Widerrufsrechtes herbei geführt.

Die bundesweite Anwalts-Iniotiative „www.jetzt-widerrufen.de , zu denen auch Justus Rechtsanwälte  zählt. wird sich nun weiter mit Hochdruck dafür einsetzen, dass Bankkunden das bisherige Verbraucherrecht des Widerrufs bei falschen Widerrufsbelehrungen noch bis zum letzten Tag ausnutzen können.

Achtung Fristablauf:

Darlehensnehmer müssen jetzt handeln:

Laut Pressemitteilungen erklärte der Parlamentarische Staats­sekretär im Bundes­verbraucher­ministerium, Ulrich Kelber (SPD), dass Betroffene jetzt noch knapp ein halbes Jahr lang prüfen könnten, ob die Widerrufs­belehrung in den damaligen Verträgen fehler­haft war und dann gegebenenfalls von ihrem Widerrufs­recht Gebrauch machen. Das klingt großzügig, ist aber tatsäch­lich für eine seriöse Prüfung und Vorbereitung des Widerrufes eines Kredit­vertrages sehr eng bemessen.

Sie müssen sämtliche Vertragsunterlagen und die Widerrufsbelehrungen suchen und einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit der Prüfung beauftragen. Ferner sollten Sie sich parallel um einen Anschlusskredit kümmern, um die Bank nach erfolgtem Widerruf auszuzahlen. Gern sind wir Ihnen dabei behilflich.

Widerrufe müssen spätestens bis zum 20. Juni 2016 erfolgen!

Lesen Sie hier mehr zum Widerrufsjoker

Wir prüfen Ihren Kreditvertrag und ihre Widerrufsbelehrung kostenfrei, schnell und einfach.
Wir teilen Ihnen transparent die enstehenden Kosten mit und ob sich der Widerruf für Sie wirtschaftlich lohnt.
Für die Widerrufsprüfung und schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular oder senden uns eine Email. 
Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Enrico Weide
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus @ kanzleimitte.de

Spread the word. Share this post!