Von der BHW Bausparkasse AG wurden fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet
Mit der BHW Bausparkasse AG haben Kunden nicht nur Bausparverträge abgeschlossen, sondern auch Darlehensverträge. In der Mehrzahl der uns vorliegenden Verträge verwandte die BHW fehlerhafte und damit angreifbare Widerrufsbelehrungen. In der Folgen können diese Verträge auch heute noch widerrufen werden, wodurch der Darlehensnehmer die gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung und/oder Nutzungsersatz von der BHW zurück verlangen kann.
Aber Achtung: Für Altverträge entfällt die Möglichkeit zum Widerruf am 21.06.2016
Die BHW hat beispielsweise die in der Musterwiderrufsbelehrung vorkommende Zwischenüberschrift „Widerrufsrecht“ weggelassen und zudem weitere inhaltliche Veränderungen vorgenommen. Durch die inhaltliche Veränderung und das Weglassen der Zwischenüberschrift wird der Verbraucher nicht deutlich genug darüber informiert, dass es bei der Belehrung um ein von ihm auszuübendes Recht geht. Ein Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot liegt somit vor.
Keine korrekte Aufklärung über den Beginn der Widerrufsfrist
Die uns vorliegende Belehrung enthielt die Formulierung, „Die Widerrufsfrist beginnt einen Tag nachdem der/die Darlehensnehmer/Gesamtschuldner ein Exemplar der Widerrufsbelehrung erhalten hat/haben…“. Eine solche Formulierung erfüllt nach gefestigter Rechtsprechung nicht die gesetzlichen Anforderungen, weil Sie den Darlehensnehmer im Unklaren darüber lässt, ob diese Voraussetzungen bereits mit Übermittlung des Darlehensangebotes vorliegen oder ob es zusätzlich noch auf eine Vertragserklärung des Darlehensnehmers ankommt.
JUSTUS rät:
Lassen Sie Ihre Darlehensverträge schnell vom Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen und profitieren Sie vom am 21.06.2016 auslaufenden Widerrufsrecht.
Lesen Sie hier mehr zum Widerrufsjoker
Wir prüfen Ihren Kreditvertrag und ihre Widerrufsbelehrung kostenfrei, schnell und einfach.
Wir teilen Ihnen transparent die enstehenden Kosten mit und ob sich der Widerruf für Sie wirtschaftlich lohnt.
Für die Widerrufsprüfung und schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular oder senden uns eine Email. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Enrico Weide
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus @ kanzleimitte.de
Pingback: Widerrufsjoker - Widerruf und Kündigung: JUSTUS Rechtsanwälte