Widerrufsbelehrungen der Berliner Volksbank fehlerhaft?
In einem Klageverfahren unserer Mandanten wegen Rückforderung der Vorfälligkeitsentschädigung gegen die Berliner Volksbank, stellte sich heraus, dass die von der Berliner Volksbank oft verwendeten Widerrufsbelehrungen wohl fehlerhaft sind.
So vertrat auch das Landgericht Berlin in mündlicher Verhandlung die von Justus Rechtsanwälte vorgetragene Rechtsauffassung, dass die in dem streitgegenständlichen Darlehensvertrag aus dem Jahr 2005 verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft sei.
Denn die Widerufsbelehrung enthält zum Fristbeginn die Formulierung: „….Der Lauf der Frist beginnt mit der Aushändigung der Vertragsurkunde und dieser Information über das Recht zum Widerruf an den Darlehensnehmer. ….“
Eine solche Formulierung entspricht nicht dem Deutlichkeitsgebot im Sinne des § 355 BGB, vgl.: BGH vom 10.03.2009 – XI 33/08. Denn die Erklärung kann von dem Verbraucher so verstanden werden, dass die Frist ohne Rücksicht auf die Vertragserklärung des Verbrauchers – also bereits mit Übersendung des Vertrages, welcher die Widerrufsbelehrung enthält – zu laufen beginne.
Da die Berliner Volksbank, wie auch andere Banken, diese Formulierung üblicherweise in ihren Widerrufsbelehrungen verwandt hatte, ist ein Widerruf der teuren Darlehen oder auch schon gekündigter Darlehen noch heute möglich.
Folgen eines Widerrufs des Darlehens:
Folge des Widerrufs ist ein Rückabwicklungsverhältnis.
Auf diese Weise können sehr Zinsintensive teure Darlehen durch Umschuldung (Aufnahme zinsgünstiger Darlehen) ohne Vorfällingkeitsentschädigung abgelöst werden.
Auch gekündigte Darlehen können noch widerufen werden.
Auf diese Weise verlert die Bank den Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung oder Schadenersatz, Zinsen und Kosten.
Umstritten ist hierbei, ob ein Widerruf noch erfolgen kann, wennund soweit die Leistungen schon erbracht sind. Dies ist oft bei dem Verkauf oder der Versteigerung des Sicherungsobjekts (Immobilienkredit) der Fall.
Achtung Frist: Der Widerruf von Immobilienkrediten ist nur noch bis zum 21.06.2016 möglich!
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