AVA AG klagt Vermittlungskosten ein

Die AVA AG vermittlet Versicherungsverträge der bekannten PrismaLife AG.  Hierbei handelt es sich um fondgebundene Lebens- und rentenversicherungsverträge, also hauptsächlich Kapitallebensversicherungen mit dynamischer Beitragssteigerung und dem Risiko von Verlußten.

Forderung der AVA AG aus Kostenausgleichsvereinbarung und Abschlusskosten

AVA AG verklagt Versicherungsnehmer

AVA AG verklagt Versicherungsnehmer

Regelmäßig ist neben und mit dem reinen Versicherungsvertrag auch ein zweiter Vertrag, dies sogenannte Kostenausgleichungsvereinbarung, geschlossen worden. Hierdurch wird der Versicherungsnehmer verpflichtet,  die „abschllussabhängigen Kosten“ für die Vermittlung und Prüfung des Antrages in monatlichen Raten vor oder neben den Versicherungsbeiträgen zu leisten.

Die AVA AG lässt sich nicht nur hierdurch aussergewöhnlich hohe Vermittlungsgebühren vergüten, sondern hat nach Berichten unserer Mandanten  die Versicherungsnehmer oft nicht richtig oder vollständig über die Höhe bzw. den Anfall der Gebühren und Folgen einer Vertragskündigung aufgeklärt. So gingen eine Vielzahl der Versicherungsnehmer davon aus, dass die Beiträge – welche auch von der PrismaLife eingezogen werden – auf ihre Lebensversicherung gezahlt werden und nicht nur auf Kosten und Gebühren des Vermittlers.

Klagen der AVA AG, vertreten durch Rechtsanwälte Auer Witte Thiel:

Bei einer Kündigung der risikoreichen dynamischen Lebensversicherungsverträge, welche die PrismaLife gern und schnell erklärt und durchführt, werden dann regelmäßig Kosten und Gebühren auf die gesamte Laufzeit in Höhe von meißt 5.ooo bis 8.000 € fällig.

Nunmehr erreichen uns erste Klagen der AVA auf Zahlung der Vergütungsansprüche nebst Zinsen und aussergerichtlichen Kosten. In vielen Fällen wird noch ein Widerruf der Verträge möglich sein. Auch ist eine Aufrechnung mit eigenen Schadenersatzansprüchen gegen die AVA AG wegen Falschberatung bzw. unterlassener Aufklärung möglich, soweit diese vorliegt.

Wir vertreten eine Vielzahl von Versicherungsnehmern gegen die PrismaLife und ihrer Vermittlungsgesellschaft, die AVA AG. Inder Vergangenheit konnten wir zahlreiche Verfahren durch Widerruf, Kündigung oder Schadenersatz erfolgreich und durch angemessene Vergleich erledigen.

Soweit Sie eine Zahlungsaufforderung Vermittler, einen Mahnbescheid oder eine Klage erhalten, wenden Sie sich zeitnah an einen Fachanalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir bieten Ihnen bundesweit eine kostenfreie Erstberatung an.

 

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