Autodarlehen oder KFZ-Darlehen widerrufen und von der Gesetzesnovelle profitieren
Das Widerrufsrecht der Verbraucher gilt für alle Darlehen, neben den Immobilliendarlehen auch für Autodarlehen, die im Rahmen der Kfz-Finanzierung aufgenommen wurden. Möchten Sie ihr gebrauchtes Fahrzeug zurückgeben oder vom Kauf zurück treten, so kann ein Widerruf des Autokredit lohnenswert für Sie sein.
Ihre Rechte bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung
Unternehmen sind verpflichtet, Sie als Verbraucher über ihre Widerrufsrechte zu informieren, kommen Sie absichtlich oder versehentlich dieser Pflicht nicht nach, so drohen Ihnen erhebliche wirtschaftliche Verluste. Im Falle einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung, wird die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt, was dazu führt, dass Sie auch Jahre nach dem Abschluss des Kfz-Darlehen widerrufen können. Ein Widerruf kann für Sie dann besonders lukrativ sein.
Im Falle eines Widerrufs muss die Bank ihrer bisher geleisteten Anzahlungen und Raten zurückerstatten zzgl. einer Nutzungsersatzentschädigung. Als Gegenleistung sind Sie verpflichtet das Fahrzeug zurückzugeben und grundsätzlich einen Wertersatz für die Abnutzung des PKW zu leisten.
Widerruf der nach 13. Juni 2014 abgeschlossener Autodarlehen
Eine für Verbraucher sehr wichtige Gesetzesnovelle stellt § 357 Abs. 7 BGB dar. Danach haben Sie keinen Wertersatz für Wertverlust zu leisten, wenn Sie als Verbraucher nicht ordnungsgemäß über ihre Widerrufsrechte informiert wurden. Das heißt für Sie als Kfz-Darlehensnehmer, dass Sie lediglich ihr Fahrzeug zurückgeben müssen und die Zahlungen auf den Autokredit zurück erhalten.
Insgesamt heißt es also, dass bei einem erfolgreichen Widerruf, Sie das Auto praktisch kostenfrei benutzt haben. Der Gesetzgeber macht damit deutlich, dass die nicht ordnungsgemäße Aufklärung über die Rechte der Verbraucher nicht toleriert werden und bei Missachtung der Pflichten zu wirtschaftlich erheblichen Folgen für die betroffenen Unternehmen führen kann.
Widerruf der vor 13. Juni 2014 abgeschlossener Autodarlehen
Auch in diesem Fall kann sich ein Widerruf des Autokredits für Sie lohnen. Dann aber müssen Sie einen Wertersatz leisten. Die Höhe des Wertersatzes, den die Bank von Ihnen verlangen kann, hängt von den gefahrenen Kilometern ab und kann folgendermaßen berechnet werden:
Der Kaufpreis multipliziert mit der Anzahl der gefahrenen Kilometern durch die gewöhnliche Gesamtlaufleistung (welche in Regelfall ca. 250.000 km beträgt, +/+ 50.000 je nach Größe des Fahrzeugs).
Somit wird diese Summe von ihrer bereits getätigten Anzahlung abgezohen; im Gegenzug bekommen Sie Ihre Anzahlung nebst Zinsen (laut BGH 2,5 %) zurück.
Justus rät:
Trotz der erheblichen Konsequenzen für die entsprechenden (Auto-)Banken finden sich in den KfZ-Darlehen /Autokredit oft fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Jedoch weisen die Banken nicht selten den Widerruf ab und reagieren erst, wenn ihnen ein anwaltliches Schreiben zugegangen ist.
Wir überprüfen Ihr KfZ-Darlehen / Autodarlehen gerne auf die Möglichkeiten der Rückabwicklung. Als spezialisierte Kanzlei im Bereich des Bank- und Kapitalmarkrechts konnten wir bereits bundesweit eine Vielzahl von Ansprüchen unserer Mandanten bei Rückabwicklung von Darlehen und Lebensversicherung durch Wideruf oder Widerspruch durchsetzen können.
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