Nach Feststellung der Fehlerhaftigkeit der Widerspruchbelehrung bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung der AachenMünchener haben wir für unseren Mandanten den Widerspruch eingelegt und diesen begründet.
Die AachenMünchener Lebensversicherung AG hat unsere Begründung zur Zulässigkeit des Widerspruchs akzepteirt und inzwischen die gesamten gezahlten Beiträge des Versicherungsnehmers sowie eine erhebliche Nutzungsentschädigung überwiesen.
Unser Mandant schloss zum 1.1.2005 eine fondsgebundene Rentenversicherung mit der AachenMünchener Lebensversicherung AG ab.
Die Rentenversicherung wurde nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen. Der Versicherungsvertrag wird demnach erst wirksam abgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nicht innerhalb von 14 Tagen nach Überlassung des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen und der weiteren für den Vertragsinhalt maßgeblichen Verbraucherinformationen in Schriftform widerspricht und er über dieses Widerspruchsrecht schriftlich in drucktechnisch deutlicher Form belehrt wurde.
Eine vollständige ordnungsgemäße Belehrung durch die AachenMünchener fand in unserem Fall weder auf dem Versicherungsschein noch im zugehörigen Anschreiben statt.
JUSTUS rät:
Sollten Sie mit Ihrer fondgebundenen Lebensversicherung einen Schaden erlitten haben oder rechtzeitig aussteigen wollen, so prüfen wir für Sie kostenfrei die Ausstiegsmöglichkeiten über den Widerspruch oder auch Schadenersatz. Schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular oder rufen uns an.
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Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Dietmar Goerz
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht