Allianz Lebensversicherung: Widerruf von Darlehensverträgen

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen auch bei Darlehensverträgen der Allianz-Lebensversicherung  

Die Allianz-Lebensversicherung nutzt gegenüber Verbrauchern fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. In der Folgen können diese Verträge auch heute noch widerrufen werden, wodurch der Darlehensnehmer die gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung und/oder Nutzungsersatz von der Allianz verlangen kann.

Fehlerhafte Aufklärung über den Beginn der Widerruffrist durch den Bundesgerichtshof bestätigt

Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidung aus den Jahren 2009, 2010 und 2011 bestätigt, dass die Formulierung „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“ nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Vereinfacht ausgedrückt kann der Darlehensnehmer dieser Belehrung lediglich entnehmen, dass die Frist jetzt oder später zu laufen beginnt. Das ist selbstverständlich nicht ausreichend und verstößt gegen das im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerte Deutlichkeitsgebot.

Achtung: Schnelles Handeln ist Erforderlich – Widerrufmöglichkeit endet am 21.06.2016

Für Darlehensverträge die in den Jahren 2002 bis 2010 abgeschlossen wurden, endet die Möglichkeit für die Erklärung des Widerrufes am 21.06.2016. Die Bundesregierung hat diese Gesetzesänderung im März 2016 beschlossen und so einen Riegel vor das „Ewige“ Widerrufrecht geschoben.

Wir empfehlen allen Betroffenen die Überprüfung der abgeschlossenen Darlehensverträge auf mögliche Fehler in der Widerrufsbelehrung. Gerne erklären wir Ihnen den möglichen Vorteil aus der Erklärung des Widerrufes.

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