Nachrangdarlehen: Kunden werden durch falsche Versprechen angelockt
Mit hohen Zinsen und einem großen Bonus bei der Rückzahlung werden Anleger für den Abschluss eines Nachrangdarlehensvertrages gelockt.
Mit dem Ausschuss der Beteiligung an den Verlusten des Unternehmens und der Nachhaftung wird Anlegern eine vermeintliche Sicherheit versprochen. Dabei kann eine solche Kapitalanlage zu schnellem Totalverlust führen.
Ein Widerruf stellt eine Möglichkeit dar, sich von einem Nachrangdarlehen zu lösen.
Widerrufen Sie Ihr risikoreiches Nachrangdarlehen.
Nachrangdarlehen als atypischer Fall eines Verbraucherdarlehens
Enthalten Verbraucherdarlehensverträge eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, so können diese widerrufen werden.
Bei einem Nachrangdarlehen handelt es sich um einen umgekehrten Fall eines Verbraucherdarlehens.
Der Anleger verpflichtet sich, dem Unternehmen ein Darlehen zu gewähren, im Gegenzug bekommt dieser hohe Zinsen und ggf. eine Beteiligung am Erfolg des Unternehmens.
Ein Nachrangdarlehen weist eine Besonderheit auf: im Falle eines Insolvenzfalls tritt die Forderung des Anlegers auf Rückzahlung hinter Forderungen anderer Gläubiger zurück.
Somit besteht eine hohe Gefahr, dass das investierte Kapital nicht zurückgezahlt wird.
Kann ein risikoreiches Nachrangdarlehen widerrufen werden?
Fernabsatzverträge (§312c BGB) und außerhalb der Geschäftsräume geschlossene Verträge (§312b BGB) können nach § 355 BGB dann widerrufen werden, wenn es sich dabei um Verbraucherverträge handelt, die eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand haben.
Wenn Sie als private Person ein Nachrangdarlehen zum Zweck der Renditeerwirtschaftung abschlossen, dann haben Sie in der Eigenschaft eines Verbrauchers gehandelt.
Um eine entgeltliche Leistung des Unternehmers handelt es sich dann, wenn das Unternehmen für eine Leistung bezahlt wird. Die Leistung des Unternehmers liegt in diesem Fall in der Rückzahlung der Geldsumme und die Entrichtung der Zinsen. Dafür stellt der Anleger das Geld zur Verfügung. Streng genommen vergütet der Unternehmer den Anleger für die Bereitstellung des Darlehens.
Trotzdem kann unserer Ansicht nach ein Nachrangdarlehen widerrufen werden.
Der Normzweck des § 312 BGB, der aus einer europarechtlichen Richtlinie resultiert, gebietet eine weite Auslegung des Begriffs „Entgelt“. Das Recht der AGB soll den wirtschaftlich benachteiligten Verbraucher schützen. Ferner spricht der Anlegerschutz für die Möglichkeit der Einbeziehung eines Nachrangdarlehens in den entgeltlichen Vertrag.
Höchstrichterlich entschieden wurde bereits, dass zum Zweck einer Kapitalanlage die Beteiligung an einer Anlage- oder Publikumsgesellschaft auch in den Schutzbereich eines entgeltlichen Vertrags einbezogen wurde.
Es spricht vieles für die Annahme einer entgeltlichen Leistung in Falle eines Nachrangdarlehens. Somit liegen Voraussetzungen vor, die einen Widerruf des Nachrangdarlehens ermöglichen. Ein Widerruf ist unabhängig von der kurzen Widerrufsfrist dann zulässig, wenn die darin enthaltene Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
Lesen Sie Hier mehr zum Widerruf von Darlehen
Justus rät:
Lassen Sie Ihr Recht bezüglich eines Widerrufs der Lebensversicherung kostenfrei von einem Fachanwalt überprüfen. Hier geht es kommen Sie zu unserem Kontaktformular für die kostenfreie Erstberatung.
Eventuell steht Ihnen neben dem Anspruch der Auszahlung sämtlicher Einzahlungen ebenfalls ein Schadensersatzanspruch zu.
Ansprechpartner:
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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