Mithilfe des Widerspruchs aus der Skandia Lebensversicherung aussteigen
Die Skandia Lebensversicherung AG wurde ertappt
Auch die Skandia Lebensversicherung AG hat im Zeitraum von 1994 bis 2007 in ihren Lebensversicherungsverträgen den Verbraucher nicht ausreichend über ihr existierendes Widerspruchsrecht belehrt. Für Sie als Verbraucher kann das vorteilhaft sein. Denn dadurch eröffnet sich für Sie eine Alternative sich neben der Kündigung vom Versicherungsvertrag einfach zu lösen.
Fehler in der Widerspruchsbelehrung
Versicherungsverträge wurden in dem oben genannten Zeitraum regelmäßig nach dem sog. Policenmodell geschlossen, welches davon ausging, dass der Verbraucher die wesentlichen Vertragsinformationen erst mit Vertragschluss und nicht schon bei Antragsstellung erhielt. Erhielt er im Rahmen der Zusendung nicht alle oder fehlerhafte Informationen begann die Widerspruchsfrist nicht zu laufen. Hinzukommt, dass durch die Rechtsprechung die absolute einjährige Widerspruchsfrist (vgl. § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F.) für unzulässig erklärt worden ist, sodass man grundsätzlich von einem „ewigen Widerspruchsrecht“ ausgehen kann.
Im konkreten verlangte die Skandia Lebensversicherung in ihren Belehrungen regelmäßig, dass der Widerspruch in Schriftform erfolgen muss. Hingegen ist den Anforderungen des geltendem Recht genüge getan, wenn der Widerspruch in Textform, d.h. ohne eigenhändige Unterschrift, erfolgt. Dies dient dem Zweck der Erleichterung des Rechtsverkehrs.
Überdies wird die Widerspruchsbelehrung nicht von anderen Textpassagen deutlich genug hervorgehoben. Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Belehrung ist, dass die Belehrung nicht einfach ohne besondere Kennzeichnung in den Vertragstext eingebettet wird (vgl. BGH, Urteil vom 24.02.2016 – IV ZR 512/14).
Überprüfung der Vertragsunterlagen
Der ausgeübte Widerspruch kann im Optimalfall dazu führen, dass Sie hohe Ersparnisse erzielen. Auch deswegen sollten Sie sich nicht davor scheuen, Ihre Vertragsunterlagen durch einen Fachanwalt überprüfen zu lassen.
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