Wolfgang Kapitza, Ass. Jur. und Bankkaufmann

Herr Wolfgang Kapitza ist seit Mitte 2017 als juristischer Mitarbeiter für JUSTUS Rechtsanwälte tätig. Als gelernter Bankkaufmann (IHK), Volljurist sowie ehemaliger Notar und Rechtsanwalt, kennt er sich im Bankrecht und Immobilienrecht sehr gut aus. Uns und Sie unterstützt er mit einem einmaligen Schatz an prozessualer Erfahrung und breiter juristischer Kenntnis. Herr Kapitza berät in allen

Grit Rahn, geb. Felgenträger Rechtsanwältin

Frau Rechtsanwältin Rahn, geb. Felgenträger studierte Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam und absolvierte ihr Referendariat am Brandenburgischen Oberlandesgericht und in Südafrika – Kapstadt. Seit 2011 ist sie zugelassene Rechtsanwältin. Nach dem Referendariat bis zum Wechsel in die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte war Frau Rechtsanwältin Rahn in einer Potsdamer Kanzlei tätig. Hier betreute sie die Dezernate Verkehrsrecht

Michael Kraft, Rechtsanwalt

Nach dem Abitur absolvierte Rechtsanwalt Kraft eine Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann. Anschließend studierte er in Konstanz Jura und absolvierte das Referendariat in Karlsruhe. Seit 1998 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und führt seit 2003 eine eigene Kanzlei. Rechtsanwalt Michael Kraft sitzt in Bürogemeinschaft mit der Kanzlei Justus Rechtsanwälte und setzt Tätigkeitsschwerpunkte in den Rechtsgebieten Versicherungsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht und Vertragsrecht. Ferner bearbeitet er in freier Mitarbeit Mandante der Kanzlei Justus Rechtsanwälte aus dem Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts und Versicherungsrechts. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt hier in dem Widerruf und der Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen.

Knud J. Steffan, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Berlin

Studium der Rechtswissenschaften und Mathematik in Göttingen und Wien. Referendariat in Berlin. Zulassung zum Rechtsanwalt im Oktober 2002. Gründungspartner und Inhaber der Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte und seit 2009 Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit Sitz in Berlin. Der Bezeichnung Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wurde durch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) am 11.06.2007 beschlossen. Seit Beginn seiner