Urteil: PrismaLife, Widerruf und Rückabwicklung noch heute möglich
Urteil des LG Karlsruhe vom 30.01.2013 (1 S 108/12) Aus der Kostenausgleichsvereinbarung besteht keine Zahlungspflicht bei Widerruf der zugleich abgeschlossenen fondsgebundenen Rentenversicherung, wenn die Widerrufsbelehrung keine hinreichende Aufklärung bezüglich des