Wann kann ein Rücktritt von der Lebensversicherung erklärt werden?
Ein Rücktritt ist schon für Lebensversicherungsverträge und Rentenversicherungen möglich, die ab 1991 abgeschlossen worden sind.
In manchen Fällen kann der Versicherte gegenüber der Gesellschaft statt eines Widerspruchs oder Widerrufs einen Rücktritt von dem Lebensversicherungsvertrag erklären. Das betrifft Versicherte, die den Vertrag nicht im sogenannten Policenmodell geschlossen haben, sondern im Antragsmodell. Welches Modell vorliegt, lässt sich oft erst nach einer anwaltlichen Prüfung feststellen.
Rechtsprechung:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen entschieden, dass etliche Lebensversicherungskunden ihren alten Vertrag noch rückabwickeln können (IV ZR 76/11, IV ZR 384/14, IV ZR 448/14), da bei fehlerhafter Belehrung die Frist zum Widerspruch, Widerruf oder Rückritt nicht zu laufen beginnt. Das BGH-Urteil zu Lebensversicherungen – Urteil vom 7.5.2014 – IV ZR 76/11 – stellt einen Sieg des Verbrauchers dar. Viele Kunden haben nun einen Anspruch auf angemessene, höhere Rückzahlung.
Folgen des Rücktritts von der Lebensversicherung:
Die Rechtsfolgen der Rücktritts sind die selben wie beim Widerruf oder Widerspruch der Lebensversicherung. Für den Versicherten spielt es in der Regel keine Rolle, welche Form der Beendigungsmöglichkeit und Rückabwicklung gewählt wurde. Denn auch über den Rücktritt musste die Versicherungsgesellschaft ordnungsgemäß belehren und das ist in den meisten Fällen nicht geschehen. Daher können Versicherungsnehmer auch noch heute von der Lebensversicherung zurück treten.
Folge einer Widerspruchs- oder Rücktrittserklärung ist die Rückzahlung sämtlicher gezahlter Beiträge zzgl. Zinsen. Die Zinsen müssen einzelfallabhängig ermittelt werden, da die Lebensversicherung nur die tatsächlich gezogenen Nutzungen zu erstatten hat. Regelmäßig handelt sich dabei um Zinshöhen um die 6 %. Der Versicherungsnehmer steht damit durch Rücktritt deutlich besser, als wenn er bei einer Kündigung nur den Rückkaufswert erhält.
JUSTUS Rechtsanwälte ist als Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht bundesweit für Versicherungsnehmer und Anleger tätig und hat schon eine Vielzahl von Rückabwickungen von Lebensversicherungsverträgen und Rentenversicherungen erfolgreich durchgeführt. Für unsere kostenfreie Erstprüfung senden Sie uns einfach eine Nachricht über das Kontaktformular oder rufen uns an.
Spezialisierte Rechtsanwälte: