In diesem Zeitraum gab es kein gesetzliches Muster für eine Widerrufsbelehrung.
Ab dem 11.06.2010 gab es kein Muster der Widerrufsbelehrung für Darlehens- und Kreditverträge, da es eine Zwischenphase zwischen auslaufenden BGB-InfoVO und dem EGBGB gab.