Forward-Prolongation hilft bei Darlehenswiderruf

Durch Rechtsanwalt und Forward-Prolongation vom Darlehensvertrag lösen.

 

Darlehen widerrufen dank Forward-Prolongation

Viele Darlehensverträge sind nicht mehr widerrufbar
Diverse Banken klärten die Darlehensnehmer nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht auf. Infolgedessen widerriefen eine Fülle von Verbrauchern die hoch verzinsten Darlehensverträge. Diese einfache Lossagung ist jedoch seitdem 21.06.2016 für viele Darlehensverträge nicht mehr möglich. Nichts desto trotz kann es sich noch immer lohnen, die Vertragsunterlagen durch einen Fachmann überprüfen zu lassen. Möglicherweise besteht ein Kündigungsrecht im Zusammenhang mit einer Forward-Prolongation.

 

Abzustellen ist auf den Zeitpunkt der Vereinbarung
Eine Forward Prolongation stellt eine Vereinbarung über eine Anschlussfinanzierung nach dem Ablauf der ursprünglichen Sollzinsbindung dar. Mit dieser sollte über den Ablauf des Zeitpunkts der Darlehensrückzahlung hinaus Sicherheit für den Darlehensnehmer geschaffen werden.

Ein Forward-Darlehen kann für den Darlehensnehmer insofern vorteilhaft sein, als dass die Möglichkeit besteht sich zehn Jahre nach Abschluss der Forward-Prolongation vom Vertrag mithilfe einer Kündigung zu lösen. Unterstrichen wurde dieser Standpunkt durch eine Entscheidung des Landgerichts Bochum (vgl. Urteil vom 14.09.2015 – Az. I-1 O 68/15), welches nochmals betonte, das nicht die Auszahlung des erneuten Darlehens (im Rahmen der Prolongation), sondern der Abschluss der Prolongationsvereinbarung für die zehnjährige Frist im Rahmen von § 489 I Nr. 2 HS.2 BGB relevant ist.

 

Schneller von zu hoch verzinsten Darlehensverträgen lösen
Die Feststellung des Landgerichts Bochum ist für die Verbraucher insofern vorteilhaft, als dass die Möglichkeit besteht sich schneller von zu hoch verzinsten Darle-hensverträgen zu lösen. So kann beispielsweise, wenn 2007 eine Prolongationsver-einbarung getroffen worden und 2010 erst die Darlehenssumme ausgezahlt worden ist, der Darlehensvertrag bereits im Jahr 2017 statt 2020 gekündigt werden. Dies kann zur Folge haben, dass tausende von Euros – abhängig vom Einzelfall – eingespart werden können.

Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte ist Ihnen gerne dabei behilflich, die Kündigung gegenüber der Bank durchzusetzen.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan

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