Weitere Kündigungen von Alt-Verträgen durch die Aachener Bausparkasse AG
An der derzeitigen Welle an Kündigungen von Bausparverträgen beteiligt sich unter anderem auch die Aachener Bausparkasse AG. Als eine weitere private Bausparkasse, welche Ihren Hauptsitz in Aachen hat, besteht sie unter diesem Namen seit 1935. Die Kündigungen folgen aus der anhaltenden Niedrigzinsphase, was für die Bausparkassen ein Problem darstellt. Die Alt-Verträge haben zur Folge, dass die Bausparkassen das Bausparguthaben der Bausparer mit Zinsen über dem derzeit marktüblichen Niveau verzinsen müssen. Um dieser Situation zu entgehen kündigt auch die Aachener Bausparkasse AG die Bausparverträge mit ihren Kunden.
Hierbei wird sich zumeist auf ein ordentliches Kündigungsrecht aus § 489 BGB berufen.
Wie stehen die Chancen?
Angesichts der derzeit ergangenen Entscheidungen der Gerichte (vgl. Oberlandesgericht Stuttgart, Az. 9 U 171/15 und 9 U 230/15) stehen die Chancen sich gegen eine erfolgte Kündigung seitens der Bausparkasse zu wehren gut. Demnach sei der § 489 BGB nicht anwendbar.
Weiterhin wird demnächst zur genannten Streitigkeit seitens des Bundesgerichtshofs Stellung genommen. Die Rechtsprechungen der Oberlandesgerichte und Landgerichte sind zunehmen im Sinne der Bausparer ausgefallen, sodass die Chancen gut stehen, dass auch der Bundesgerichtshof sich dieser Rechtsprechung anschließen wird.
Was tun?
Sollten Sie ebenfalls von einer Kündigung seitens der Aachener Bausparkasse AG oder einer anderen Bausparkasse betroffen sein, sollten Sie zunächst dieser Kündigung schriftlich widersprechen. Weiterhin sollten Sie sich an einen Fachanwalt auf dem Gebiet des Bank –und Kapitalmarktrechts wenden, um für ein weiteres Vorgehen beraten zu werden. Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte ist Ihnen Hierbei gerne behilflich.
Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte ist auf das Rechtsgebiet spezialisiert und unterstützt Sie dabei, sich erfolgreich gegen die Bausparkassen zu wehren. Wir haben bereits Klagen gegen Kündigungen der der Aachener Bausparkasse AG anhängig und sehen uns durch eine Vielzahl von Urteilen bestätigt.
Eine Urteilsübersicht zur Wirksamkeit der Kündigung von Bausparverträgen finden Sie hier
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