MLP Bank verwendete fehlerhafte Widerrufsbelehrungen:
Nach uns zur Prüfung vorliegenden Darlehensverträgen der MLP Bank, können die Darlehensnemer die Darlehen noch heute widerrufen, da die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind und die Widerrufsfrist daher nie zu laufen begann.
Widerrufsjoker nur noch bis zum 21.06.2016 möglich
Der Widerruf von Darlehen oder Immobilienkrediten ist lukrativ und sinnvoll. Denn zum einen erhät der Darlehensneher durch den Widerruf die geleisteten Raten zuzüglich Zinsen und Gewinn der Bank zurück erstattet. Ferner sind die MLP Darlehensverträge im Vergleich zur aktuellen Niedrigzinsdarlehen sehr teuer. Auch schon vor JAhren gekündigte oder beendete Kreditverträge könen wirderufen werden. Sodann erhält der Darlehensnehmer die abgerechnete Vorfälligkeitsentschädigung vond er Bank zurück.
Die MLP-Kunden müssen sich allerdings beeilen, da ein Widerruf nur noch bis zum 21.06.2016 erklärt werden kann.
Fehler in der Widerrufsbelehrung der MLP Bank
Die MLP Bank verwendete in uns vorliegenden Belehrungen im Hinblick auf den Fristbeginn die Formulierung „frühestens“, ohne weitere Angaben zu den Umständen zu machen, die den Fristbeginn neben dem Erhalt der Belehrung noch beeinflussen könnten. Dadurch war es für ihre Kunden nicht möglich, den genauen Zeitraum der Widerrufsfrist ordentlich zu bestimmen. Das ist nach herrschender Rechsprechung irreführend und ein Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot.
Abweichungen der Widerrufsbelehrungen der MLP Bank von der Musterbelehrung
Die Widerrufsbelehrungen der MLP Bank sind formell nicht ausreichend hervorgehoben, insbesondere fehlt eine Umrandung der Belehrung. Auch fehlen die in der Musterbelehrung vorgesehenen Zwischenüberschriften. Diese haben den Zweck, den Verbraucher darauf hinzuweisen, dass mit der Ausübung seines Widerrufsrechts auch ganz wesentliche Folgen verbunden sind.
Aufgrund der wesentlichen Abweichungen der Belehrung von der Musterwiderrufsbelehrung kann sich die MLP Bank nicht auf Vertrauensschutz bei Verwendung eines Musters berufen.
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Wir prüfen Ihren Kreditvertrag und ihre Widerrufsbelehrung kostenfrei, schnell und einfach.
Wir teilen Ihnen transparent die enstehenden Kosten mit und ob sich der Widerruf für Sie wirtschaftlich lohnt.
Für die Widerrufsprüfung und schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular oder senden uns eine Email. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
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Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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