Anschlussfinanzierung bei Immobiliendarlehen widerrufen

Durch fachkundigen Anwalt Anschlussfinanzierungen von Immobiliendarlehen widerrufen

Immobilien und Anschlussfinanzierung

Anschlussfinanzierung widerrufen

Die Gesetzesnovelle sorgte dafür, dass der Widerruf für die zwischen 2002 und 10. Juni 2016 geschlossenen Immobiliendarlehen nicht mehr möglich ist.
Allerdings können echte Anschlussfinanzierungen, die nach dem 10. Juni 2016 aufgenommen wurden, heute noch widerrufen werden, was zu einer für Sie günstigen Rückabwicklung führen kann.

Wann liegt eine echte Anschlussfinanzierung, die heute noch widerrufen werden kann, vor?

Haben Sie einen neuen, eigenständigen Kreditvertrag bei Ihrer Bank nach Abschluss des alten Kreditvertrags aufgenommen – und nicht bloß verlängert – so liegt eine „echte“ Anschlussfinanzierung vor. Da es sich bei einer echten Anschlussfinanzierung um einen unabhängigen Kreditvertrag handelt, ist ein Widerruf möglich.
Beispiele für das Vorliegen einer echten Anschlussfinanzierung:
a) Sie haben neues Kapital aufgenommen und nicht nur den alten Kredit verlängert
b) Ein neuer Kreditnehmer ist in Ihren Kreditvertrag eingestiegen, entlassen oder gewechselt
c) Sie haben eine Sicherheit ausgetauscht, beispielsweise wenn Sie eine neue Immobilie für eine alte getauscht haben
 Auch sind andere Fallkonstellationen denkbar.
 

Voraussetzungen des Widerrufs einer Anschlussfinanzierung

Sie können Ihr Immobiliendarlehen auch heute noch widerrufen, wenn es sich bei Ihrem Kreditvertrag um eine echte Anschlussfinanzierung handelt, die nach dem 10. Juni 2016 aufgenommen wurde. Ebenfalls muss die Widerrufsbelehrung fehlerhaft sein, was bei Kreditverträgen immer noch häufig vorkommt.
 

Ihre Vorteile des Widerrufs einer Anschlussfinanzierung

Ein Widerruf führt zur Rückabwicklung der Verträge. Dies ist für Sie besonders bei Immobiliendarlehen lukrativ. Immobiliendarlehen sind durch hohe aufgenommene Beträge, lange Vertragslaufzeiten und hohen Zinsen gekennzeichnet. Gleichwohl herrscht ein niedriger Hypothekenzinssatz. Sie können sich damit von dem Darlehensvertrag lösen und von den gezogenen Nutzungen der Bank von Ihrem Darlehen profitieren.

Justus rät:
Lassen Sie von uns überprüfen, ob Ihr Immobiliendarlehen widerrufen werden kann und profitieren Sie von den günstigen Konditionen, die eine Rückabwicklung Ihnen bietet!

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 BerlinTel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de

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