Innova Fonds verlangt weiterhin Geld von Anlegern
Innova zweite Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG i.L. und MLR-Fonds widerrufen
Innova zweite Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG i.L. und MLR-Fonds – Anleger wehren sich!
Die Kommanditbeteiligungen an der Innova² zweite Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (Innova²), der MLR Beeiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (MLR) bzw. an der MLR Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. 2 KG (MLR 2) konnten als Einmaleinlage oder als ratenweise zu zahlende Einlage gezeichnet werden. Die meisten Anleger erhofften sich von der Beteiligung eine solide Altersvorsorge.
Nun sollen die Ratenzahler weiterzahlen, obwohl die Fondsgesellschaften sich bereits seit 6. Oktober 2011 in Liquidation befinden. Um die Abwicklung der Fondsgesellschaften sicherzustellen, bestellte die BaFin Herrn Robert Kramer zum Liquidator. Dieser fordert von sämtlichen Ratenzahlern, die nach Auflösung der Fondsgesellschaften ihre Ratenzahlungen eingestellt haben, die Zahlung der ausstehenden Raten nunmehr gerichtlich an.
Klageerfolg gegen die Innova²
Zwar haben das OLG München (Az.: 7 U 3061/15) sowie das OLG Stuttgart (Az.: 14 U 2/15) die grundsätzliche Zahlungspflicht der Ratenzahler bestätigt. Das pfälzische OLG Zweibrücken (Az.: 4 U 171/14) wies die Klage auf offene Raten allerdings ab. Das OLG Zweibrücken sprach gegenüber der Innova² von Rechtswegen her ein Verbot aus, neue Einlagen entgegenzunehmen, da ab dem Zeitpunkt der sofort vollziehenden aufsichtsbehördlichen Abwicklungsanordnug die Innova² nicht mehr kapitalwerbend tätig sein durfte. Eine BGH Entscheidung steht noch aus.
Justus rät:
Wir raten den angeklagten Ratenzahlern dringend an, einen anwaltlichen Rat einzuholen. Insbesondere soll im Einzelfall die Widerrufsmöglichkeit geprüft werden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de