Darlehenswiderruf von ING-DiBa

Widerrufsjoker vom Fachanwalt ausspielen lassen beim Widerruf von Darlehen der ING-DiBa

Darlehen Widerruf von ING-DiBa

Darlehen von ING-DiBa widerrufen

Wer meint, dass der Widerrufsjoker seit dem 21.06.2016 nicht mehr eingesetzt werden kann, um sich von den vergleichsweise hoch verzinsten Darlehensverträgen zu lösen, irrt sich. Denn die Ausschlussfrist bezog sich nur auf Darlehensverträge die vor dem 10.06.2010 abgeschlossen worden sind. Für Kredite die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen worden sind, kann somit – falls keine ordnungsgemäße Belehrung vorliegt – der Widerrufsjoker immer noch eingesetzt werden. So auch im Folgenden Fall gegen die ING-DiBa.

ING-DiBa hat nicht ordnungsgemäß über Vertragslaufzeit aufgeklärt

Der Kreditgeber muss dem Kreditnehmer regelmäßig die sog. Pflichtangaben mitteilen (§ 492 Abs.2 BGB). Tut er dies nicht fängt die Widerrufsfrist nicht zu laufen an, sodass der Verbraucher auch heute noch den Vertrag widerrufen kann. Eine dieser sog. Pflichtangaben stellt die Vertragslaufzeit dar. Diese ist für den Verbraucher notwendig, um abzuschätzen, wie lange er Zinsen an die Bank zu zahlen hat. Einhergehend damit, stellt die Kenntnis über die Vertragslaufzeit eine gewisse Planungssicherheit für den Kreditnehmer dar. Eben diese zwingende Angabe hat die ING-DiBa in ihre Verträge jedoch regelmäßig nicht aufgenommen, mit der Folge, dass die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt worden ist.

Tausende Euro an Ersparnissen möglich 

Die fehlende Pflichtangabe kann für die Verbraucher einen immensen finanziellen Vorteil darstellen. Denn in Zeiten des Niedrigzinses kann eine Umschuldung zu einem weitaus günstigeren Kredit dem Verbraucher eine nicht unbeachtliche Summe an Euro in die Geldbörse spülen.

Justus Rät:
Zu beachten ist dabei, dass man davon ausgehen kann, dass die ING-DiBa – wie fast jede Bank – diesen Fehler nicht von selbst anerkennen wird. Vielmehr sollte man sich mit einem Anwalt des Vertrauens zusammensetzen, und gemeinsam gegen die ING-DiBa vorgehen. Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte ist auf dem Gebiet des Bankenrechts spezialisiert und hilft Ihnen gerne dabei mithilfe des Widerrufs Geld einzusparen.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan

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