Knud J. Steffan, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Knud J. Steffan, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Studium der Rechtswissenschaften und Mathematik in Göttingen und Wien. Referendariat in Berlin. Zulassung zum Rechtsanwalt im Oktober 2002. Gründungspartner und Inhaber der Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte und seit 2009 Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit Sitz in Berlin.

Der Bezeichnung Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wurde durch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) am 11.06.2007 beschlossen.

Seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Steffan in den Rechtsgebieten Bank- und Kapitalmarktrecht, Arbeitsrecht, Immobilienrecht und Versicherungsrecht tätig.

Rechtsanwalt Knud J. Steffan ist Autor zahlreicher Artikel und Fachbeiträge zum Bank- und Kapitalanlagerecht. Seit 2003 setzt er sich mit Leidenschaft und Erfolg in Berlin und bundesweit für die Rechte und Belange privater und institutioneller Anleger, Verbraucher und Versicherungsnehmer ein.

Fachanwaltslehrgänge:

  • Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht,
  • Fachanwaltslehrgang für Bau – und Architektenrecht,
  • Fachanwaltslehrgang für Bank- und Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Knud J. Steffan ist Autor zahlreicher Artikel und Fachbeiträge zum Bank- und Kapitalanlagerecht. Seit 2003 setzt er sich mit Leidenschaft und Erfolg in Berlin und bundesweit für die Rechte und Belange privater und institutioneller Anleger, Verbraucher und Versicherungsnehmer ein.

Mitgliedschaften:
ARGE Bank – und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein
Deutscher und Berliner Anwaltverein (DAV)

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Die Berufsbezeichnng des Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wurde Ende 2007 als solche von der Bundesrechtsanwaltskammer geschaffen, da die fachliche Spezialisierung angesichts der vermehrten Rechtsberatungen auf diesem immer komplexeren Rechtsgebiet, von erheblicher Bedeutung zur Sicherung der anwaltlichen Beratungsqualität ist.

Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, umgangssprachlich Anlegeranwalt oder Bankenanwalt hat sich auf das Bankrecht und das Kapitalanlagerecht spezialisiert und vertritt auf diesen Gebieten u.a. Kapitalanleger, Bankkunden, Versicherungsnehmer sowie Banken, Finanzdienstleister und Kapitalanlagegesellschaften gegen Gesellschaften. Dies kann sowohl auf gerichtlichem, als auch auf außergerichtlichem Wege geschehen, wobei letzteres die mandantenfreundlichere Alternative darstellt.

Bereiche des Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht:

Damit ein Rechtsanwalt den Titel Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht erhält, hat er gemäß § 14l FAO in den folgenden Bereichen besondere Kenntnisse nachzuweisen:

  • Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, insbesondere

a) Allgemeine Geschäftsbedingungen,
b) Bankvertragsrecht,
c) das Konto und dessen Sonderformen,

  • Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung einschließlich Auslandsgeschäft, 3. Zahlungsverkehr, insbesondere
a) Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr,
b) EC-Karte und Electronic-/Internet-Banking,
c) Kreditkartengeschäft,
  • Wertpapierhandel, Depotgeschäft, Investmentgeschäft, Konsortial-/Emissionsgeschäfteinschließlich Auslandsgeschäft,Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung,
  • Factoring/Leasing,
  • Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte,
  • Recht der Bankenaufsicht, Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft und Kartellrecht,
  • Steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht,
  • Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.

Ein Anwalt, welcher den Titel Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht führt, muss jährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren und/oder mindestens an einer anwaltlichen
Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen.