Widerrufsfrist: Widerruf lukrativer als Kündigung?

Widerruf trotz abgelaufener Widerrufsfrist?

Widerruf trotz abgelaufener Widerrufsfrist?
Widerruf trotz abgelaufener Widerrufsfrist?

Wenn Sie als Versicherungsnehmer einen Versicherungsvertrag beenden wollen, denken Sie nach Ablauf der Widerrufsfrist oft zuerst an eine Kündigung.

Widerrufsfrist beginnt bei fehlerhafter belehrung nicht zu laufen

Aufgrund zahlreicher Fehler in den Widerrufsbelehrungen von Versicherungsverträgen, besteht jedoch oft die Möglichkeit diese noch zu widerrufen, obwohl die angegebene Widerrufsfrist eigentlich seit Jahren abgelaufen ist. Denn diese beträgt in der Regel 14 oder 30 Tage und beginnt nach Zusendung der Versicherungspolice und der Verbrauchermitteilungen an zu laufen. Der Bundesgerichtshof hat aber entschieden, dass bei fehlerhaften Belehrungen die Frist nicht zu laufen beginnt.

Was erhalte ich bei einer Kündigung?

Bei der Kündigung des Vertrages erhalten Sie als Versicherungsnehmer grundsätzlichen den Rückkaufwert. Dieser ist meist geringer, als die von Ihnen eingezahlten Prämien. Durch die Kündigung machen Sie somit wirtschaftliche Verluste. Um diese Verluste gering zu halten, sollten Sie sich darüber informieren, ob nicht auch ein Widerruf des Vertrages möglich ist.

Was erhalte ich bei Erklärung des Widerrufs?

Ein Widerruf des Versicherungsvertrages hat zur Folge, dass sich das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen in ein Rückgewährschuldverhältnis umwandelt.
Das Versicherungsunternehmen ist dann verpflichtet sämtliche eingezahlte Prämien sowie eine Nutzungsentschädigung an den Sie zurückzuzahlen. Unter den Betrag der Nutzungsentschädigung fallen alle wirtschaftlichen Vorteile, die das Versicherungsunternehmen tatsächlich mit Ihren Beiträgen erwirtschaftet hat.
Der Betrag, den Sie bei der Ausübung des Widerrufsrechts erhalten, ist meist höher als der bloße Rückkaufwert.

Schließt die Kündigung den Widerruf aus?

Auch nach der Erklärung einer Kündigung des Vertrages ist der Widerruf noch möglich, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Das hat der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen mehrmals deutlich gemacht. Durch eine vorherige Kündigung ist ein Widerruf nicht automatisch ausgeschlossen (Urteil vom 24.11.2009, Az.: XI ZR 260/0805; Urteil vom Mai 2014, Az. IV ZR 76/11).

Beispiel:

Angenommen am 01.11.2003 wurde eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen, in die Prämien in Höhe von 33.841,79 Euro eingezahlt wurden. Diese Lebensversicherung wurde 2012 gekündigt. Als Rückkaufwert zahlte die Versicherung zahlte dann 21.588,70 Euro an den Versicherungsnehmer aus. 2013 wurde dann von Seiten des Versicherungsnehmers zusätzlich noch der Widerruf erklärt. Der Versicherungsnehmer erhielt dann weitere 1.975,77 Euro und nach der Klage sogar weitere 6.475,85 Euro.
Durch die Erklärung des Widerrufs auch nach der Kündigung erhielt der Versicherungsnehmer zusätzlich 8.451, 62 Euro.

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Justus rät:

Bevor Sie Ihren Vertrag widerrufen, lassen Sie sich rechtlich beraten und über alle Möglichkeiten und Folgen aufklären. Gerne prüfen wir, ob bei Ihnen ein Widerruf möglich ist und beraten wir Sie im Rahmen einer Erstberatung.

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